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Art. 32a

732.11KEVFederal Council Ordinance01.02.2005Originalquelle
  1. Die periodischen Zuverlässigkeitskontrollen von Personen, die Funktionen ausüben, die für die nukleare Sicherheit und die Sicherung der Kernanlage wesentlich sind, sind in der Verordnung vom 8. November 20231über die Personensicherheitsprüfung (VPSP) geregelt.
  2. Die Kosten für die Prüfung trägt die einleitende Stelle nach Artikel 15 Absatz 4 Buchstabe a VPSP.

Footnotes

  1. SR 128.31

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