Findet vor der Inventaraufnahme eine Siegelung nach den Bestimmungen des vierten Abschnittes statt, so kann die Frist nach Artikel 154 Absatz 1 DBG angemessen erstreckt werden.
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.