641.611MinöStVFederal Council Ordinance01.01.1997Originalquelle
Herstellungsbetriebe sind Betriebe, in denen Waren nach dem Gesetz gewonnen oder erzeugt werden, die aber nicht als Erdölraffinerien gelten.
Nicht als Gewinnen oder Erzeugen gelten:
das Mischen der Waren ausserhalb von zugelassenen Lagern, sofern die Steuer für die Bestandteile vorher entrichtet worden ist;
das Beimischen von Additiven zu den Waren;
das Trocknen oder rein mechanische Reinigen von Mineralölen vor der ersten Verwendung;
das Wiedergewinnen oder Aufbereiten von versteuerten Mineralölen, sofern die entrichtete Steuer nicht niedriger ist als diejenige, mit der das wiedergewonnene oder aufbereitete Mineralöl belastet würde;
das Wiedergewinnen von flüssigen Treibstoffen aus gasförmigen Kohlenwasserstoffen aus dem Treibstoffumschlag.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.