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Art. 10

641.611MinöStVFederal Council Ordinance01.01.1997Originalquelle
  1. Durch die Steuerbürgschaft als Solidarbürgschaft werden alle Abgabenforderungen gegenüber der steuerpflichtigen Person sichergestellt.
  2. Die Bürgschaft ist auf amtlichem Formular zu errichten. Darin wird der Höchstbetrag der Haftung genannt.

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