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Art. 11

631.013ZV-BAZGFederal Office Ordinance01.05.2007Originalquelle

(Art. 28 Abs. 2 ZG) Personen, die Zollanmeldungen mit den Systemen «e-dec» und «NCTS» ausstellen, müssen in der Zollanmeldung die ihnen zugeteilte Firmen- und Personennummer angeben.

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