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Art. 139

631.01ZVFederal Council Ordinance01.05.2007Originalquelle

(Art. 44 Abs. 1 ZG)

  1. Bei Neu- und Umbauten sowie dem Betrieb von Zollflugplätzen ist den Bedürfnissen der Zollüberwachung und der Zollprüfung Rechnung zu tragen.
  2. Projekte, die das Zollveranlagungsverfahren und die Zollgrenze berühren, sind vorgängig dem BAZG zur Genehmigung zu unterbreiten.

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