projekte
(Art. 42 Abs. 1 Bst. a und d ZG) Eine zugelassene Versenderin oder ein zugelassener Versender ist eine Person, die vom BAZG ermächtigt ist, Waren direkt von ihrem Domizil oder von zugelassenen Orten aus zu versenden, ohne dass die Waren der Abgangszollstelle zugeführt werden müssen.
0 commentaries
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.