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Art. 60

514.541WVFederal Council Ordinance12.12.2008Originalquelle

(Art. 32b WG)

  1. Als Personalien enthalten:
    1. 1 die DEWA, die DEWS, die DEBBWA, die ASWA, die elektronischen Informationssysteme über den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen und das gemeinsame harmonisierte Informationssystem über den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Adresse und Staatsangehörigkeit;
    2. die DAWA: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum und Adresse.
  2. Zusätzlich zu den Daten nach Artikel 32b Absatz 2 WG enthält:
    1. die DEBBWA: Daten zum Hersteller oder zur Herstellerin und zum Kaliber;
    2. die DAWA: Daten zum Hersteller oder zur Herstellerin, zum Kaliber und zum Datum der Rücknahme der Feuerwaffe durch die zuständige Stelle der Militärverwaltung.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 3. Juni 2016, in Kraft seit 1. Juli 2016 (AS 2016 2117).

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