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Art. 33a

514.541WVFederal Council Ordinance12.12.2008Originalquelle

Ausnahmebewilligungen nach den Artikeln 32 und 33 können nur in schriftlich begründeten Einzelfällen, für eine bestimmte Person und grundsätzlich nur für eine einzige Waffe erteilt werden. Sie sind zu befristen und können mit Auflagen verbunden werden.

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