In dieser Verordnung bedeuten:
- örtliche Einheit: Betrieb oder Einrichtung, wie eine Werkstatt, eine Fabrik, ein Laden, ein Büro, eine Mine oder ein Lager, an einem bestimmten Ort; eine örtliche Einheit hat eine BUR-Nummer und ist immer Teil einer rechtlichen Einheit;
- rechtliche Einheit: juristische Person oder selbstständigerwerbende natürliche Person, die dem UIDG unterstellt und im UID-Register eingetragen ist;
- Unternehmen: Verbindung von rechtlichen Einheiten;
- Unternehmensstammdaten: Daten, die der Identifikation und Kategorisierung von Unternehmen, örtlichen Einheiten und rechtlichen Einheiten dienen.