431.903BURVFederal Council Ordinance01.08.1993Originalquelle
Das Bundesamt für Statistik (BFS) ist verantwortlich für die Führung des BUR. Es arbeitet mit den Statistikstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden zusammen und berücksichtigt nach Möglichkeit ihre Anliegen. Nach deren Anhörung erlässt es die erforderlichen technischen Weisungen.1
Am BUR können sich beteiligen:
die Verwaltungseinheiten und Organe nach Artikel 2 des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 1992;
die statistischen Stellen der Kantone und Gemeinden;
andere Amtsstellen, die Aufgaben im öffentlichen Interesse vollziehen;
2 die Statistikstelle der Europäischen Kommission (Eurostat) für die Statistik der multinationalen Unternehmensgruppen und ihrer Einheiten.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3945). ↩
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 4. April 2012, in Kraft seit 1. Mai 2012 (AS 2012 1779). ↩
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