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Art. 51

281.32KOVLegislation The Federal Courts01.01.1912Originalquelle

Die Artikel 47–50 finden keine Anwendung, wenn:

  1. der Anspruch des Dritten von vornherein als bewiesen zu betrachten ist;
  2. die sofortige Herausgabe des angesprochenen Vermögenswerts im offenbaren Interesse der Masse liegt; oder
  3. vom Dritten angemessene Kaution geleistet wird.

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