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Art. 3

281.32KOVLegislation The Federal Courts01.01.1912Originalquelle
  1. Die in den Artikeln 1 und 2 genannten Bücher, Verzeichnisse und Formulare müssen den im Anhang1zu der vorliegenden Verordnung aufgestellten Mustern entsprechen.
  2. Die Kantone können noch weitere Formulare (für Steigerungsprotokolle, Anzeigen u. dgl.) gestatten oder vorschreiben.

Footnotes

  1. In der AS nicht veröffentlicht.

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