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Art. 7c

232.14PatGFederal Act01.01.1956Originalquelle

Stoffe und Stoffgemische, die als solche, aber nicht in Bezug auf ihre Verwendung in einem chirurgischen, therapeutischen oder diagnostischen Verfahren nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a1zum Stand der Technik gehören, gelten als neu, soweit sie nur für eine solche Verwendung bestimmt sind.

Footnotes

  1. Berichtigt von der Redaktionskommission der BVers (Art. 58 Abs. 1 ParlG –SR 171.10 ).

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