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Art. 63

232.14PatGFederal Act01.01.1956Originalquelle
  1. Das IGE gibt für jedes erteilte Patent eine Patentschrift heraus.1
  2. Diese enthält die Beschreibung, die Patentansprüche, die Zusammenfassung und gegebenenfalls die Zeichnungen sowie die Registerangaben (Art. 60 Abs. 1bis).

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 22. Juni 2007, in Kraft seit 1. Juli 2008 (AS 2008 2551;BBl 2006 1).

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