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Art. 52

232.14PatGFederal Act01.01.1956Originalquelle
  1. Jeder unabhängige Patentanspruch darf nur eine einzige Erfindung definieren, und zwar:
    1. ein Verfahren; oder
    2. ein Erzeugnis, ein Ausführungsmittel oder eine Vorrichtung; oder
    3. eine Anwendung eines Verfahrens; oder
    4. eine Verwendung eines Erzeugnisses.
  2. Ein Patent kann mehrere unabhängige Patentansprüche umfassen, wenn sie eine Gruppe von Erfindungen definieren, die untereinander so verbunden sind, dass sie eine einzige allgemeine erfinderische Idee verwirklichen.

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