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Art. 140z

232.14PatGFederal Act01.01.1956Originalquelle
  1. Das IGE erteilt für Wirkstoffe oder Wirkstoffzusammensetzungen von Pflanzenschutzmitteln auf Gesuch hin ein Zertifikat.
  2. Die Artikel 140a Absatz 2 sowie 140b– 140m gelten sinngemäss.
  3. Wirkstoffe sind Stoffe und Mikroorganismen, einschliesslich Viren, mit allgemeiner oder spezifischer Wirkung:
    1. gegen Schadorganismen;
    2. auf Pflanzen, Pflanzenteile oder Pflanzenerzeugnisse.

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