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Art. 140s

232.14PatGFederal Act01.01.1956Originalquelle
  1. Der Bundesrat regelt das Verfahren zur Verlängerung der Schutzdauer der Zertifikate, deren Eintragung in das Patentregister sowie die Veröffentlichungen des IGE.
  2. Er berücksichtigt die Regelung in der Europäischen Union.

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