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Art. 140f

232.14PatGFederal Act01.01.1956Originalquelle
  1. Das Gesuch um Erteilung des Zertifikats muss eingereicht werden:
    1. innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Zulassung des Arzneimittels mit dem Erzeugnis in der Schweiz;
    2. innerhalb von sechs Monaten nach der Erteilung des Patents, wenn dieses später erteilt wird als die erste Zulassung.1
  2. Wird die Frist nicht eingehalten, so weist das IGE das Gesuch zurück.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des BG vom 18. März 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 2745, 2018 3575;BBl 2013 1).

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