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Art. 110a

232.14PatGFederal Act01.01.1956Originalquelle

Eine Änderung im Bestand des europäischen Patents durch einen rechtskräftigen Entscheid in einem Verfahren vor dem Europäischen Patentamt hat dieselbe Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil in einem Verfahren in der Schweiz.

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