173.320.1VGRLegislation The Federal Courts01.06.2008Originalquelle
Der Präsident oder die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts hat namentlich folgende Aufgaben:
Vertretung des Gerichts nach aussen;
Vorsitz im Gesamtgericht und in der Verwaltungskommission;
Einberufung des Gesamtgerichts und der Verwaltungskommission sowie Entscheid über die Anwendung des Zirkulationsverfahrens.
Der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin vertritt und unterstützt den Präsidenten oder die Präsidentin und nimmt zusammen mit ihm oder ihr die dem Präsidium zugewiesenen Aufgaben wahr.
Der Präsident oder die Präsidentin und der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin werden im Umfang ihrer Präsidialaufgaben von der Mitwirkung bei der Rechtsprechung entlastet.
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