Die Ratsmitglieder erhalten im gleichen Umfang Familienzulagen wie das Personal der allgemeinen Bundesverwaltung gemäss Bundespersonalgesetz vom 24. März 20001. Familienzulagen, die das Ratsmitglied oder der andere Elternteil aus einer anderen Tätigkeit erhalten, werden angerechnet. Die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung kann mit der Familienausgleichskasse der Eidgenössischen Ausgleichskasse eine Anschlussvereinbarung gemäss Familienzulagengesetz vom 24. März 20062abschliessen.
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