Die Ratsmitglieder erhalten eine Jahresentschädigung von 33 000 Franken1als Beitrag zur Deckung der Personal- und Sachausgaben, die der Erfüllung ihres parlamentarischen Mandates dienen.
Jahresentschädigung gemäss Ziff. I Bst. c der V der BVers vom 15. Juni 2012, in Kraft seit 1. Sept. 2012 (AS 2012 4573;BBl 2012 383393). ↩
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