- Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
- Die Koordinationskonferenz bestimmt das Inkrafttreten.
- Die Artikel 14, 15 und 61 treten mit Beginn der ersten Session nach der auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden Gesamterneuerung des Nationalrates in Kraft.1Zum gleichen Zeitpunkt wird Artikel 18 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 19762über die politischen Rechte (Anhang3Ziff. II 1) aufgehoben.
Datum des Inkrafttretens: 1. Dezember 20034