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Art. 27a

142.312AsylV 2Federal Council Ordinance01.10.1999Originalquelle

Der vom Bund pro Kanton und Monat geschuldete Gesamtbetrag (B) in Franken basiert auf den in den Datensystemen des SEM erfassten Daten. Er berechnet sich nach folgender Formel: B = Anzahl am ersten Tag des Monats anwesende Flüchtlinge einer Flüchtlingsgruppe x kantonal abgestufte Globalpauschale nach Artikel 26.

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