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Art. 27

142.312AsylV 2Federal Council Ordinance01.10.1999Originalquelle
  1. Der vom Bund pro Kanton und Monat geschuldete Gesamtbetrag (BF) in Franken basiert auf den in den Datensystemen des SEM erfassten Daten. Er berechnet sich nach der folgenden Formel: BF = Anzahl am ersten Tag des Monats Sozialhilfe beziehende Personen × kantonal abgestufte Globalpauschale.
  2. Die Anzahl Sozialhilfe beziehender Personen (SPF) berechnet sich nach der Formel: SPF = PF– BETF

In der Formel bedeuten: PF = Am ersten Tag des Monats anwesende Flüchtlinge, Staatenlose und schutzbedürftige Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung. BETF = Bereinigte Anzahl der erwerbstätigen Flüchtlinge, Staatenlosen und schutzbedürftigen Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (25- bis 60-Jährige).

Die bereinigte Anzahl berechnet sich nach der Formel: BETF = EAF× (EQCH+ ALQCH– ALQKT) × (1 – NLQKT)

In der Formel bedeuten: EAF = Am ersten Tag des Monats im Erwerbsalter stehende Flüchtlinge, Staatenlose und schutzbedürftige Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (25- bis 60-Jährige). EQCH = Schweizerische Quote der am ersten Tag des Monats erwerbstätigen Flüchtlinge, Staatenlosen und schutzbedürftigen Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (25- bis 60-Jährige). ALQCH = Schweizerische Arbeitslosenquote des Vormonats der in der Schweiz lebenden Ausländer gemäss SECO. ALQKT = Kantonale Arbeitslosenquote des Vormonats der im jeweiligen Kanton lebenden Ausländer gemäss SECO. NLQKT = Kantonale Quotedes vorletzten Jahres der im jeweiligen Kanton zu einem Niedriglohn (Bruttomonatslohn < = 600 Franken) beschäftigten Flüchtlinge, Staatenlosen und schutzbedürftigen Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung gemäss den vom SEM ausgewerteten Meldungen der Zentralen Ausgleichstelle nach Artikel 93bisAHVG1.

Footnotes

  1. SR 831.10

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