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AIG · Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration
Art. 109j
Art. 109i
Art. 109k
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Art. 109j
Art. 109i
Art. 109k
142.20
AIG
Federal Act
01.01.2008
Originalquelle
Das SEM ist für die Sicherheit des Informationssystems und die Rechtmässigkeit der Bearbeitung der Personendaten verantwortlich.
Der Bundesrat regelt:
die Organisation und den Betrieb des Systems;
den Katalog der Daten des Systems und den Umfang der Zugriffsrechte der in Artikel 109
h
genannten Behörden;
die technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten;
die Aufbewahrungsdauer und die Vernichtung der Daten.
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