Die Justizverwaltungsleitung ist das gemeinsame Organ von Obergericht, Verwaltungsgericht und Generalstaatsanwaltschaft für die Selbstverwaltung der Justiz.
Das Gesetz regelt die Zusammensetzung und die Zuständigkeit der Justizverwaltungsleitung.
Die Justizverwaltungsleitung beschliesst über:
neue einmalige Ausgaben bis eine Million Franken;
neue wiederkehrende Ausgaben bis 200 000 Franken;
gebundene Ausgaben.
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