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Art. 13f

120BWISFederal Act01.07.1998Originalquelle

Fedpol kann gefährliche Gegenstände nach Artikel 4 Absatz 6 des Waffengesetzes vom 20. Juni 19971beschlagnahmen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich ist.

Footnotes

  1. SR 514.54

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