32026R1051•Durchführungsverordnung (EU) 2026/1051 des Rates vom 7. Mai 2026 zur Durchführung des Artikels 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan
32026R1051Regulation7 de mai. de 2026
vom 7. Mai 2026
zur Durchführung des Artikels 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 747/2014 des Rates vom 10. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 131/2004 und (EG) Nr. 1184/2005 1 , insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 10. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 747/2014 angenommen.
(2) Am 28. April 2026 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1591 (2005) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, vier Personen in die Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen. Drei Personen sollten in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 aufgeführte Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden.
(3) Die Verordnung (EU) Nr. 747/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am 7. Mai 2026. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. RAOUNA
1 ABl. L 203 vom 11.7.2014, S. 1 , ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2014/747/oj .
In Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 werden die folgenden Einträge angefügt:
„11. QUIJANO BECERRA, Alvaro Andres Funktion: Gründer der International Services Agency (A4SI). Geburtsdatum: 18. Juli 1967. Geburtsort: Bogotá, Kolumbien. Staatsangehörigkeit: a) Kolumbien; b) Italien. Geschlecht: männlich. Reisepass: a) Kolumbien: Nr. AP628498; b) Italien: Nr. YB7731256 (gültig bis 1. März 2031). Nationale Kennziffer: Kolumbien Cédula Nr. 80413253. Tag der Benennung durch die VN: 28. April 2026. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Alvaro Andres Quijano Becerra wurde am 28. April 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen. Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Alvaro Andres Quijano Becerra (Quijano) wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen benannt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen. Quijano spielt eine entscheidende Rolle bei der Rekrutierung und Entsendung ehemaliger kolumbianischer Militärangehöriger in den Sudan. Video- und fotografische Beweise zeigen, dass diese Militärangehörigen den Rapid Support Forces (RSF) taktisches und technisches Fachwissen zur Verfügung stellen und in der Infanterie und der Artillerie, als Drohnenpiloten, Fahrzeugführer und Ausbilder dienen, wobei einige sogar Kinder für den Kampf in den Reihen der RSF ausbilden. Die kolumbianischen Kämpfer haben an zahlreichen Kämpfen in ganz Sudan teilgenommen, unter anderem in der Hauptstadt Khartum sowie in Omdurman, Kordofan und El Fasher. Quijano, ein ehemaliger Verbündeter des in Kolumbien ansässigen Kartells Notre del Valle, wird von einem Netzwerk von Verbündeten und Unternehmen unterstützt, die auf die Rekrutierung von Kämpfern und die Ermöglichung des Transfers von Geldern im Zusammenhang mit ihrem Einsatz spezialisiert sind. Quijano war Mitbegründer einer Arbeitsagentur, der International Services Agency (A4SI), die der wichtigste Verbindungspunkt zur Anwerbung ist, und hat über ihre Website, in Gruppenchats und öffentlichen Ansprachen Werbekampagnen zur Besetzung von Stellen durchgeführt, darunter Drohnenbetreiber, Scharfschützen oder Übersetzer. Zwischen 350 und 380 kolumbianische Kämpfer, zumeist pensionierte Soldaten, wurden über mehrere private Sicherheitsfirmen, darunter A4SI, rekrutiert. Im Zusammenhang stehende gelistete Personen und Organisationen: Claudia Viviana Oliveros Forero (SDi.013), Mateo Andres Duque Botero (SDi.014). 12. OLIVEROS FORERO, Claudia Viviana Funktion: Eigentümerin und Geschäftsführerin der International Services Agency (A4SI). Geburtsdatum: 2. Januar 1973. Geburtsort: Bogotá, Kolumbien. Staatsangehörigkeit: Kolumbien. Geschlecht: weiblich. Reisepass: Kolumbien Nr. AZ321704 (gültig bis 20. Juli 2032). Nationale Kennziffer: Kolumbien Cédula Nr. 52252815. Tag der Benennung durch die VN: 28. April 2026. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Claudia Viviana Oliveros Forero wurde am 28. April 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen. Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Claudia Viviana Oliveros Forero (Oliveros) wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen benannt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen. Oliveros spielt eine entscheidende Rolle bei der Rekrutierung und Entsendung ehemaliger kolumbianischer Militärangehöriger in den Sudan. Video- und fotografische Beweise zeigen, wie diese Militärangehörigen den Rapid Support Forces (RSF) taktisches und technisches Fachwissen zur Verfügung stellen und in der Infanterie und Artillerie, als Drohnenpiloten, Fahrzeugführer und Ausbilder dienen, wobei einige sogar Kinder für den Kampf in den RSF ausbilden. Die kolumbianischen Kämpfer haben an zahlreichen Kämpfen in ganz Sudan teilgenommen, unter anderem in der Hauptstadt Khartum sowie in Omdurman, Kordofan und El Fasher. Oliveros ist Eigentümerin und Leiterin einer Arbeitsagentur, der International Services Agency (A4SI), die der wichtigste Verbindungspunkt zur Anwerbung ist, und hat über ihre Website, in Gruppenchats und öffentlichen Ansprachen Werbekampagnen zur Besetzung von Stellen durchgeführt, darunter Drohnenbetreiber, Scharfschützen oder Übersetzer. Zwischen 350 und 380 kolumbianische Kämpfer, zumeist pensionierte Soldaten, wurden über mehrere private Sicherheitsfirmen, darunter A4SI, rekrutiert. Im Zusammenhang stehende gelistete Personen und Organisationen: Alvaro Andres Quijano Becerra (SDi.012) Mateo Andres Duque Botero (SDi.014). 13. DUQUE BOTERO, Mateo Andres Geburtsdatum: 7. April 1975. Geburtsort: Bogotá, Kolumbien. Anschrift: Calle 77 9 76 APT 302, Bogota, Colombia. Staatsangehörigkeit: a) Kolumbien; b) Spanien. Geschlecht: männlich. Reisepass: a) Kolumbien Nr. AS272175 (abgelaufen am 31. März 2026); b) Spanien Nr. XDD789846; c) Kolumbien Nr. BF868819 (gültig bis 1. März 2035). Nationale Kennziffer: Kolumbien Cédula Nr. 79782423. Tag der Benennung durch die VN: 28. April 2026. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Mateo Andres Duque Botero wurde am 28. April 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen. Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Mateo Andres Duque Botero (Duque) wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen benannt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen. Duque spielt eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung ehemaliger kolumbianischer Militärangehöriger in Sudan. Er leitet die Maine Global Corp, die Finanzmittel für Global Staffing (jetzt Talent Bridge) verwaltet und auszahlt, sowie das Unternehmen, das mit Unterstützung von mit Duque verbundenen US-Unternehmen kolumbianisches Militärpersonal einstellt. Dazu gehören die Bearbeitung von Gehaltszahlungen für kolumbianische Kämpfer und die Tätigkeit als Zwischenhändler für Devisen beim Umtausch von Euro und kolumbianischen Pesos in US-Dollar. Mit Duque verbundene US-Unternehmen tätigten in den Jahren 2024 und 2025 zahlreiche elektronische Überweisungen, die sich zusammen auf Millionen US-Dollar belaufen, für Maine Global Corp, Global Staffing und dem Unternehmen, das die kolumbianischen Kämpfer einstellte. Video- und fotografische Beweise zeigen, wie diese kolumbianischen Kämpfer den Rapid Support Forces (RSF) taktisches und technisches Fachwissen zur Verfügung stellen und in der Infanterie und Artillerie, als Drohnenpiloten, Fahrzeugführer und Ausbilder dienen, wobei einige sogar Kinder für den Kampf in den RSF ausbilden. Die kolumbianischen Kämpfer haben an zahlreichen Kämpfen in ganz Sudan teilgenommen, unter anderem in der Hauptstadt Khartum sowie in Omdurman, Kordofan und El Fasher. Im Zusammenhang stehende gelistete Personen und Organisationen: Alvaro Andres Quijano Becerra (SDi.012), Claudia Viviana Oliveros Forero (SDi.013).“
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