projetos
32009R0326 ΓÇó Verordnung (EG) Nr. 326/2009 der Kommission vom 21. April 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Andruty kaliskie (g.g.A.)]
32009R0326Regulation12 de mai. de 2009
vom 21. April 2009
zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Andruty kaliskie (g.g.A.)]
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel 1 , insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Antrag Polens auf Eintragung der Bezeichnung „Andruty kaliskie“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im Amtsblatt der Europäischen Union 2 veröffentlicht.
(2) Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 21. April 2009 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission
1 ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12 .
2 ABl. C 233 vom 11.9.2008, S. 16 .
Lebensmittel gemäß Anhang I der Verordnung:
Klasse 2.4. Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck
POLEN
Andruty kaliskie (g.g.A.)