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32008R1326•Verordnung (EG) Nr. 1326/2008 der Kommission vom 15. Dezember 2008 zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Chaource (g.U.))
32008R1326Regulation12 de jan. de 2009
vom 15. Dezember 2008
zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Chaource (g.U.))
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel 1 , insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 Satz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 und Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 hat die Kommission den Antrag Frankreichs, Änderungen von Angaben in der Spezifikation der mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der Kommission 2 eingetragenen geschützten Ursprungsbezeichnung „Chaource“ zu genehmigen, geprüft.
(2) Zweck des Antrags ist eine Änderung der Spezifikation, mit der die Bedingungen für die Behandlungen und für die Verwendung von Zusatzstoffen für die Milch und bei der Herstellung von Chaource präzisiert werden. Diese Praktiken gewährleisten, dass die wesentlichen Merkmale der Ursprungsbezeichnung erhalten bleiben.
(3) Die Kommission hat die Änderung geprüft und hält sie für gerechtfertigt. Da es sich um eine geringfügige Änderung im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 handelt, kann die Kommission sie genehmigen, ohne auf das Verfahren nach Artikel 5, 6 und 7 derselben Verordnung zurückzugreifen.
(4) Gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 der Kommission 3 und Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 empfiehlt es sich, eine Zusammenfassung der Spezifikation zu veröffentlichen —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Die Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Chaource“ wird gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert.
Anhang II dieser Verordnung enthält die konsolidierte Zusammenfassung mit den wichtigsten Angaben der Spezifikation.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 15. Dezember 2008 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission
1 ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12 .
2 ABl. L 148 vom 21.6.1996, S. 1 .
3 ABl. L 369 vom 23.12.2006, S. 1 .
Folgende Änderungen der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Chaource“ werden genehmigt:
„Herstellungsverfahren“
Nummer 5 der Spezifikation über das Verfahren zur Herstellung des Erzeugnisses wird durch folgende Bestimmungen ergänzt:
(…) Das Dicklegen der Milch darf nur mit Lab erfolgen. Die Konzentrierung der Milch durch teilweise Abscheidung des wässrigen Teils vor der Gerinnung ist untersagt. Neben dem Ausgangsstoff Milch dürfen als Inhaltsstoffe oder Herstellungshilfsstoffe oder Zusatzstoffe in der Milch oder während der Herstellung nur Lab, nicht schädliche Bakterien-, Hefe- und Schimmelkulturen sowie Calciumchlorid und Salz hinzugefügt werden. (…) Die Aufbewahrung des Rohstoffs Milch, der in der Herstellung befindlichen Erzeugnisse, des Käsebruchs und des frischen Käses bei Temperaturen unter Null ist untersagt. Die Aufbewahrung des frischen Käses und des in der Reife befindlichen Käses unter Schutzgas ist untersagt.
ZUSAMMENFASSUNG
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
„CHAOURCE“
EG-Aktenzeichen: FR-PDO-0217-0114/29.03.2006
g.U. (X) g.g.A. ( )
Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.
1. Zuständige Dienststelle des Mitgliedstaats
| Name | : | Institut national de l’origine et de la qualité |
|---|---|---|
| Anschrift | : | 51 rue d’Anjou, 75008 Paris, France |
| Telefon | : | (33) 153 89 80 00 |
| Fax | : | (33) 153 89 80 60 |
| : | info@inao.gouv.fr |
2. Antragstellende Vereinigung
| Name | : | Syndicat de défense du fromage de Chaource |
|---|---|---|
| Anschrift | : | Ferme du Moulinet, 10150 Pont-Sainte-Marie, France |
| Telefon | : | (33) 325 49 90 48 |
| Fax | : | (33) 325 49 90 48 |
| : | syndicat-chaource@wanadoo.fr | |
| Zusammensetzung | : | Erzeuger/Verarbeiter (X) Sonstige ( ) |
3. Art des Erzeugnisses
Klasse 1.3 Käse
4. Spezifikation
(Zusammenfassung der Angaben gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)
4.1. Name
„Chaource“
4.2. Beschreibung
Hergestellt aus Kuhmilch, weicher, gesalzener Teig, Schimmelrinde; in zwei flachen zylindrischen Formen: ein großer Käselaib (11 bis 11,5 cm Durchmesser, 6 cm Höhe, etwa 450 g) und ein kleiner Laib (8,5 bis 9 cm Durchmesser, 6 cm Höhe, etwa 200 g); mindestens 50 % Fettgehalt.
4.3. Geografisches Gebiet
Die Herstellung erfolgt in einem eng begrenzten geografischen Gebiet der Departements Aube und Yonne in der natürlichen Region der feuchten Champagne, in deren Mitte der Ort Chaource liegt.
Departement Aube Insgesamt einbezogene Kantone: Aix-en-Othe, Bar-sur-Seine, Bouilly, Chaource, Ervy-le-Châtel, Mussy-sur-Seine, Les Riceys und Troyes (7 Kantone)
| Insgesamt einbezogene Kantone: Ancy-le-Franc, Crusy-le-Châtel, Flogny-la-Chapelle, Tonnerre | Insgesamt einbezogene Kantone: Ancy-le-Franc, Crusy-le-Châtel, Flogny-la-Chapelle, Tonnerre | Insgesamt einbezogene Gemeinden: Bagneaux, Boeurs-en-Othe, Cérilly, Chigy, les Clérimois, Coulours, Flacy, Foissy-sur-Vanne, Fontaine-la-Gaillarde, Fournaudin, Maillot, Malay-le-Grand, Malay-le-petit, Noé, Saint-Clément, Saligny, Sens, les Sièges, Theil-sur-Vanne, Vareilles, Vaudeurs, Villeneuve-l'Archevêque, Villiers-Louis, Voisines. | Teilweise einbezogene Gemeinden: Arces-Dilo (nördlich der Route Nationale 5), Cerisiers (nördlich der Route Nationale 5), Lailly (südlich der Route Départementale 28), La Postolle (südlich der Route Départementale 28), Soucy (südlich der Route Nationale 439), Thorigny-sur-Oreuse (südlich der Route Départementale 28), Vaumort (nördlich der Route Nationale 5). |
|---|---|---|---|
| Insgesamt einbezogene Kantone: Ancy-le-Franc, Crusy-le-Châtel, Flogny-la-Chapelle, Tonnerre | |||
| Insgesamt einbezogene Gemeinden: Bagneaux, Boeurs-en-Othe, Cérilly, Chigy, les Clérimois, Coulours, Flacy, Foissy-sur-Vanne, Fontaine-la-Gaillarde, Fournaudin, Maillot, Malay-le-Grand, Malay-le-petit, Noé, Saint-Clément, Saligny, Sens, les Sièges, Theil-sur-Vanne, Vareilles, Vaudeurs, Villeneuve-l'Archevêque, Villiers-Louis, Voisines. | |||
| Teilweise einbezogene Gemeinden: Arces-Dilo (nördlich der Route Nationale 5), Cerisiers (nördlich der Route Nationale 5), Lailly (südlich der Route Départementale 28), La Postolle (südlich der Route Départementale 28), Soucy (südlich der Route Nationale 439), Thorigny-sur-Oreuse (südlich der Route Départementale 28), Vaumort (nördlich der Route Nationale 5). |
4.4. Ursprungsnachweis
Jeder Wirtschaftsteilnehmer füllte eine bei den Dienststellen des I.N.A.O. registrierte Eignungserklärung (déclaration d'aptitude) aus, anhand deren alle am Herstellungsprozess Beteiligten identifiziert werden können. Jeder von ihnen muss dem I.N.A.O. die Register und alle Dokumente zur Verfügung stellen, die für die Kontrolle des Ursprungs, der Qualität und der Bedingungen für die Milch- und Käseerzeugung erforderlich sind.
Im Rahmen der Kontrollen, die in Bezug auf die Eigenschaften des Erzeugnisses mit geschützter Ursprungsbezeichnung durchgeführt werden, gewährleistet eine analytische und organoleptische Prüfung die Qualität und den typischen Charakter der Erzeugnisse.
4.5. Herstellungsverfahren
Die Milcherzeugung sowie die Herstellung und die Reifung des Käses müssen in der geografischen Region erfolgen.
Für die Herstellung dieses Käses werden Milchsäurebakterien zugefügt; er trocknet langsam und von selbst. Der Käse wird ausschließlich aus gereifter Kuhmilch mit Labzusatz hergestellt. Die Gerinnungszeit beträgt mindestens zwölf Stunden, die Reifung dauert mindestens zwei Wochen.
4.6. Zusammenhang mit geografischem Gebiet
Der Käse ist seit dem Mittelalter bekannt und wurde 1513 von den Bewohnern des Ortes Chaource dem Gouverneur von Langres angeboten; in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wird die Bekanntheit des Käses durch mündliche Überlieferung verbreitet. Seit dieser Zeit wurde er auf regionalen Märkten und bis in die Großstädte wie Lyon und Paris verkauft. Die Bezeichnung ist seit 1970 anerkannt.
Das Gebiet der Ursprungsbezeichnung liegt in einer Senke, die durch durchlässigen Boden gekennzeichnet ist, der hauptsächlich aus Kalk und Ton besteht und eine Vielzahl von Wasserläufen und Quellen aufweist. Die Milchkühe werden im Sommer auf natürlichen Weiden gehalten und im Winter mit dem an Ort und Stelle geernteten Heu gefüttert. Dank des traditionellen Herstellungsverfahrens konnten die Käsehersteller einen Mehrwert für ihren Käse erzielen und die landwirtschaftliche Tätigkeit in dieser Region erhalten.
4.7. Kontrolleinrichtung
| Name | : | Institut national de l’origine et de la qualité |
|---|---|---|
| Anschrift | : | 51 rue d’Anjou, 75008 Paris, France |
| Telefon | : | (33) 153 89 80 00 |
| Fax | : | (33) 153 89 80 60 |
| : | info@inao.gouv.fr |
Das „Institut National de l’Origine et de la Qualité“ ist eine öffentliche Verwaltungseinrichtung mit eigener zivilrechtlicher Rechtsform, die dem Landwirtschaftsministerium untersteht.
Das INAO ist für die Kontrolle der Herstellungsbedingungen von Erzeugnissen mit Ursprungsbezeichnung zuständig.
| Name | : | Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des Fraudes (DGCCRF) |
|---|---|---|
| Anschrift | : | 59 boulevard Vincent-Auriol, 75703 Paris Cedex 13, France |
| Telefon | : | (33) 144 87 17 17 |
| Fax | : | (33) 144 97 30 37 |
Die DGCCRF ist eine Abteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie und Beschäftigung.
4.8. Etikettierung
Der Käse muss die Angaben „Appellation d'Origine Contrôlée“ und den Namen der Bezeichnung tragen.
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