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32008R0936 ΓÇó Verordnung (EG) Nr. 936/2008 der Kommission vom 24. September 2008 zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
32008R0936Regulation25 de set. de 2008
vom 24. September 2008
zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) 1 , insbesondere auf Artikel 121 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission 2 enthält einen Fehler. Bei Teilstücken von Geflügelfleisch in Fertigpackungen muss für Nenngewichte zwischen 1 100 g und 2 400 g und für Nenngewichte über 2 400 g die gleiche zulässige Minusabweichung gelten.
(2) Die Verordnung (EG) Nr. 543/2008 ist daher entsprechend zu berichtigen.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Die Tabelle in Artikel 9 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 erhält folgende Fassung:
| Schlachtkörper | Teilstücke | |
|---|---|---|
| unter 1 100 | 25 | 25 |
| 1 100 —< 2 400 | 50 | 50 |
| 2 400 und darüber | 100 | 50 “ |
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Juli 2008.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 24. September 2008 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission
1 ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1 .
2 ABl. L 157 vom 17.6.2008, S. 46 .