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32008R0362•Verordnung (EG) Nr. 362/2008 des Rates vom 14. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) bezüglich der Liste der sekundären Zielvariablen 2009 zur materiellen Deprivation (Text von Bedeutung für den EWR)
32008R0362Regulation14 de mai. de 2008
vom 14. April 2008
zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) bezüglich der Liste der sekundären Zielvariablen 2009 zur materiellen Deprivation
(Text von Bedeutung für den EWR)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 1 , insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) geschaffen, der vergleichbare und aktuelle Querschnitts- und Längsschnittsdaten über Einkommen sowie über den Umfang und die Zusammensetzung von Armut und sozialer Ausgrenzung auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene bietet.
(2) Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sind Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung der Liste der jährlich in die Querschnittskomponente von EU-SILC aufzunehmenden sekundären Zielbereiche und -variablen erforderlich. Für das Jahr 2009 ist die Liste der sekundären Zielvariablen für das Modul „Materielle Deprivation“ festzulegen. Gleichzeitig sollten die Variablencodes und die Definitionen bereitgestellt werden.
(3) Der Ausschuss für das Statistische Programm hat keine befürwortende Stellungnahme abgegeben. Deshalb hat die Kommission nach dem Verfahren des Artikels 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 dem Rat unverzüglich einen Vorschlag für die zu ergreifenden Maßnahmen zu unterbreiten und das Parlament zu informieren —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Die Liste der sekundären Zielvariablen, die Variablencodes und die Definitionen für das in die Querschnittkomponente der Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) aufzunehmende Modul 2009 „Materielle Deprivation“ sind im Anhang aufgeführt.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Luxemburg am 14. April 2008. Im Namen des Rates Der Präsident I. JARC
1 ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 1 . Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates ( ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1 ).
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Einheiten, Datenerhebungsverfahren, Bezugszeiträume und Definitionen.
1. EINHEITEN
Die Zielvariablen beziehen sich auf drei Arten von Einheiten.
Die Variablen, die sich auf Wohnen, Wohnumfeld, finanzielle Belastung und Gebrauchsgüter (ohne Mobiltelefon) beziehen, werden auf Haushaltsebene erfasst und betreffen den ganzen Haushalt.
Daten zum Besitz von Mobiltelefonen, zu Grundbedürfnissen, zu unerfüllten Bedürfnissen sowie zu Freizeitbeschäftigungen und sozialen Aktivitäten in der Kategorie „Erwachsene“ sind für die einzelnen Mitglieder des Haushalts abzugeben oder, falls zutreffend, für alle ausgewählten Befragten im Alter von mindestens 16 Jahren.
Die kinderbezogenen Variablen betreffen alle Haushaltsmitglieder unter 16 Jahren und müssen mit der Datenerhebung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 im Einklang stehen.
Die entsprechenden Fragen sind von der Auskunftsperson des Haushalts für die gesamte Gruppe der unter 16 Jahre alten Kinder zu beantworten. Falls wenigstens eins der Kinder den fraglichen Gegenstand nicht besitzt, so wird angenommen, dass alle Kinder des Haushalts diesen Gegenstand nicht besitzen.
2. DATENERHEBUNGSVERFAHREN
Das Datenerhebungsverfahren für alle Variablen, die auf Haushaltsebene erhoben werden (Abschnitt 1 der Liste), ist die persönliche Befragung der Auskunftsperson des Haushalts.
Das Datenerhebungsverfahren für alle Variablen, die bei den einzelnen Haushaltsmitgliedern erhoben werden (Abschnitt 2 der Liste), ist die persönliche Befragung der jeweiligen Haushaltsmitglieder im Alter von mindestens 16 Jahren oder, falls zutreffend, der ausgewählten Befragten.
Das Datenerhebungsverfahren für alle Variablen, die Kinder betreffen (Abschnitt 3 der Liste), ist die persönliche Befragung der Auskunftsperson des Haushalts.
Aufgrund der Natur der zu erhebenden Informationen sind nur persönliche Befragungen zulässig (ausnahmsweise Interviews von Stellvertretern, wenn die zu befragende Person vorübergehend abwesend oder nicht in der Lage ist zu antworten).
3. BEZUGSZEITRÄUME
Alle Zielvariablen beziehen sich auf die aktuelle Situation des Haushalts zum Zeitpunkt der Befragung, mit Ausnahme der beiden Variablen zu einem voraussichtlichen Umzug des Haushalts, die sich auf die folgenden sechs Monate beziehen, und der Variablen zu den nicht erfüllten Bedürfnissen sowie zu Besuchen bei praktischen Ärzten und Fachärzten, die sich auf die vergangenen zwölf Monate beziehen.
4. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1. Fragen zum Haushalt
| a) | —: Der Bezugszeitraum lautet „in den nächsten 6 Monaten“. Gibt es mehrere Gründe für einen vom Haushalt erwarteten Umzug während des Bezugszeitraums, so ist der Hauptgrund zu nennen. | — | Der Bezugszeitraum lautet „in den nächsten 6 Monaten“. Gibt es mehrere Gründe für einen vom Haushalt erwarteten Umzug während des Bezugszeitraums, so ist der Hauptgrund zu nennen. | — | Zwangsräumung/Inbesitznahme: Der Haushalt ist aus rechtlichen Gründen gezwungen, umzuziehen. | — | Finanzielle Schwierigkeiten: Probleme, die Miete/Hypothek zu bezahlen. | — | Familiäre Gründe: Änderung des Familienstands/der Beziehung; Gründung eines eigenen Haushalts; Umzug, um dem Partner/den Eltern nachzufolgen; Umzug um Kindern oder anderen Unterhaltsberechtigten bessere Schul- oder Pflegeeinrichtungen zu bieten. | — | Berufliche Gründe: Aufnahme einer neuen Arbeit oder Verlegung des Arbeitsplatzes, Arbeitssuche oder Entlassung, Umzug, um die Entfernung zum Arbeitsplatz zu verringern/leichter pendeln zu können, Ruhestand. | — | Andere Gründe: Wohnsituation (Wunsch nach einem anderen Miet-/ Eigentumsverhältnis; Suche nach einem neuen oder besseren Haus/ einer neuen oder besseren Wohnung; Bestreben, in einem besseren nachbarschaftlichen Umfeld/einem Umfeld mit weniger Kriminalität zu leben); Ausbildung (Besuch oder Abschluss einer Hochschule/Universität), gesundheitliche oder andere Gründe. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | Der Bezugszeitraum lautet „in den nächsten 6 Monaten“. Gibt es mehrere Gründe für einen vom Haushalt erwarteten Umzug während des Bezugszeitraums, so ist der Hauptgrund zu nennen. | ||||||||||||
| — | Zwangsräumung/Inbesitznahme: Der Haushalt ist aus rechtlichen Gründen gezwungen, umzuziehen. | ||||||||||||
| — | Finanzielle Schwierigkeiten: Probleme, die Miete/Hypothek zu bezahlen. | ||||||||||||
| — | Familiäre Gründe: Änderung des Familienstands/der Beziehung; Gründung eines eigenen Haushalts; Umzug, um dem Partner/den Eltern nachzufolgen; Umzug um Kindern oder anderen Unterhaltsberechtigten bessere Schul- oder Pflegeeinrichtungen zu bieten. | ||||||||||||
| — | Berufliche Gründe: Aufnahme einer neuen Arbeit oder Verlegung des Arbeitsplatzes, Arbeitssuche oder Entlassung, Umzug, um die Entfernung zum Arbeitsplatz zu verringern/leichter pendeln zu können, Ruhestand. | ||||||||||||
| — | Andere Gründe: Wohnsituation (Wunsch nach einem anderen Miet-/ Eigentumsverhältnis; Suche nach einem neuen oder besseren Haus/ einer neuen oder besseren Wohnung; Bestreben, in einem besseren nachbarschaftlichen Umfeld/einem Umfeld mit weniger Kriminalität zu leben); Ausbildung (Besuch oder Abschluss einer Hochschule/Universität), gesundheitliche oder andere Gründe. |
b) Platzmangel: Die Variable bezieht sich auf die Meinung bzw. Wahrnehmung des Befragten zum Platzmangel.
2. Fragen zum Wohnumfeld
a) Zugänglichkeit: Bezogen auf Leistungen, die von den Haushaltsmitgliedern im Zusammenhang mit ihrer finanziellen, physischen, technischen und gesundheitlichen Situation in Anspruch genommen werden. Die Zugänglichkeit der Leistungen ist unter den Gesichtspunkten des physischen und technischen Zugangs sowie der Öffnungszeiten, nicht jedoch unter den Gesichtspunkten Qualität, Preis oder Ähnlichem zu bewerten. Folglich ist der Zugang mit Blick auf ein Ziel und eine physische Gegebenheit zu betrachten. Es geht hier nicht um einen subjektiven Eindruck. Wie gut der jeweilige Zugang ist, ist in Bezug auf die Leistungen zu bewerten, die von den Mitgliedern des Haushalts auch tatsächlich genutzt werden. Für die Beurteilung des physischen Zugangs spielen die Entfernung, aber auch die Infrastruktur und die Ausrüstung, etwa für Befragte mit körperlichen Behinderungen, eine Rolle. Ferner sind die Leistungen zu berücksichtigen, die im Haus zur Verfügung stehen, sofern sie von den Haushaltsmitgliedern tatsächlich genutzt werden. Die Zugänglichkeit ist daher unabhängig davon zu bewerten, auf welche Weise(n) eine Leistung vom Haushalt in Anspruch genommen wird. Der Befragte sollte für den gesamten Haushalt antworten. Wird eine bestimmte Leistung von dem Befragten nicht selbst genutzt, wohl aber von einem oder mehreren anderen Mitgliedern des Haushalts, sollte der Befragte die Zugänglichkeit aus der Sicht dieser Person(en) beurteilen.
b) Öffentlicher Verkehr: Bus, U-Bahn, Straßenbahn oder Ähnliches.
c) Post- oder Bankdienstleistungen: Erhalt und Versand von Brief- und Paketpost, Bargeldabhebung, Überweisung, Bezahlung von Rechnungen. Der technische Zugang könnte ebenfalls eine Rolle spielen. Die Zugänglichkeit im Hinblick auf Tele- und Online-Banking sollte ebenfalls Teil der Bewertung sein, sofern diese Möglichkeiten von Mitgliedern des Haushalts genutzt werden. Die Zugänglichkeit ist im Hinblick darauf zu beurteilen, wie leicht/schwierig es ist, Geld zu überweisen und abzuheben, ob dies per Tele- oder Online-Banking oder in einer Bank- oder Postfiliale geschieht.
3. Gebrauchsgüter
Der Besitz von Gebrauchsgütern betrifft den Zugang zu bestimmten Gütern und Leistungen für die private Nutzung durch den Haushalt. Es kann sich um gemietete oder gemeinsam mit anderen genutzte Güter handeln. Bei letzteren sollte der Zugang unproblematisch und den Bedürfnissen des Haushalts angemessen sein.
4. Grundbedürfnisse
a) Schuhe: dieser Begriff ist im weiteren Sinne zu verstehen. Es könnte sich auch um Stiefel, Sandalen usw. handeln, je nach den klimatischen Verhältnissen des betreffenden Landes.
5. ÜBERMITTLUNG DER DATEN AN EUROSTAT
Die sekundären Zielvariablen für „materielle Deprivation“ sollten an Eurostat in der Datei für Haushaltsdaten (H) und in der persönlichen Datei (P) nach den primären Zielvariablen übermittelt werden.
BEREICHE UND LISTE DER ZIELVARIABLEN
| FAKULTATIV: 3.3. Medizinische Versorgung aller Kinder im Haushalt | ||
|---|---|---|
| HD250 | Nicht erfüllter Bedarf, einen praktischen Arzt oder Facharzt aufzusuchen | |
| 1 | Ja, ist mindestens ein Mal vorgekommen | |
| 2 | Nein, ist nicht vorgekommen | |
| HD250_F | 1 | Angabe vorhanden |
| -1 | Angabe fehlt | |
| -2 | Entfällt (keine Kinder unter 16 Jahren ) | |
| HD255 | Hauptgrund für nicht erfüllten Bedarf, einen praktischen Arzt oder Facharzt aufzusuchen | |
| 1 | Konnte es sich nicht leisten (zu teuer) | |
| 2 | Warteliste | |
| 3 | Keine Zeit aus beruflichen Gründen oder aufgrund der Betreuung anderer Kinder oder anderer Personen | |
| 4 | Anfahrt zu weit/keine Transportmöglichkeit | |
| 5 | Andere Gründe | |
| HD255_F | 1 | Angabe vorhanden |
| -1 | Angabe fehlt | |
| -2 | Entfällt (HD250=2) | |
| HD260 | Nicht erfüllter Bedarf, einen Zahnarzt aufzusuchen | |
| 1 | Ja, ist mindestens ein Mal vorgekommen | |
| 2 | Nein, ist nicht vorgekommen | |
| HD260_F | 1 | Angabe vorhanden |
| -1 | Angabe fehlt | |
| -2 | Entfällt (keine Kinder unter 16 Jahren ) | |
| HD265 | Hauptgrund für nicht erfüllten Bedarf, einen Zahnarzt aufzusuchen | |
| 1 | Konnte es sich nicht leisten (zu teuer) | |
| 2 | Warteliste | |
| 3 | Keine Zeit aus beruflichen Gründen oder aufgrund der Betreuung anderer Kinder oder anderer Personen | |
| 4 | Anfahrt zu weit/keine Transportmöglichkeit | |
| 5 | Andere Gründe | |
| HD265_F | 1 | Angabe vorhanden |
| -1 | Angabe fehlt | |
| -2 | Entfällt (HD260=2) |
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