Richtlinie 2008/38/EG der Kommission vom 5. März 2008 mit dem Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR )

32008L0038Directive31 de jul. de 2008

Abrir fonte

vom 5. März 2008

mit dem Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke

(Text von Bedeutung für den EWR)

(kodifizierte Fassung)

Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 93/74/EWG des Rates vom 13. September 1993 über Futtermittel für besondere Ernährungszwecke 1 , insbesondere auf Artikel 6 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Richtlinie 94/39/EG der Kommission vom 25. Juli 1994 mit dem Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke 2 ist mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert worden 3 . Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Richtlinie zu kodifizieren.

(2) In der Richtlinie 93/74/EWG ist vorgesehen, dass eine Positivliste der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke erstellt wird. Sie muss Angaben über die genaue Verwendung enthalten, d. h. den besonderen Ernährungszweck, die wesentlichen ernährungsphysiologischen Merkmale, die Kennzeichnungsangaben sowie gegebenenfalls die besonderen Kennzeichnungsvorschriften.

(3) Bestimmte Ernährungszwecke können zurzeit noch nicht in das Verzeichnis der Verwendungszwecke aufgenommen werden, da gemeinschaftliche Methoden zur Untersuchung von Futtermitteln für Haustiere in Bezug auf den Energiewert und von Futtermitteln im Allgemeinen in Bezug auf den Gehalt an diätetisch wirksamen Fasern noch nicht vorhanden sind. Das Verzeichnis wird vervollständigt, sobald diese Methoden auf Gemeinschaftsebene festgelegt worden sind.

(4) Die Liste soll gegebenenfalls an den neuesten Stand des wissenschaftlich-technischen Fortschritts angepasst werden können.

(5) Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit.

(6) Diese Richtlinie sollte die Verpflichtung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht der in Anhang II Teil B aufgeführten Richtlinien unberührt lassen —

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass Futtermittel für besondere Ernährungszwecke im Sinne der Richtlinie 93/74/EWG nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn ihre vorgesehenen Verwendungen in Teil B des Anhangs I dieser Richtlinie aufgeführt sind und wenn sie die anderen Bestimmungen dieses Teils des Anhangs I erfüllen.

Die Mitgliedstaaten sorgen ferner dafür, dass die Bestimmungen des Teils A „Allgemeine Bestimmungen“ des Anhangs I eingehalten werden.

Artikel 2

Die Richtlinie 94/39/EG in der Fassung der in Anhang II Teil A aufgeführten Richtlinien wird unbeschadet der Verpflichtung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in Anhang II Teil B genannten Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.

Artikel 3

Diese Richtlinie tritt am 31. Juli 2008 in Kraft.

Artikel 4

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Final provisions

Brüssel, den 5. März 2008 Für die Kommission Der Präsident José Manuel BARROSO

1 ABl. L 237 vom 22.9.1993, S. 23 . Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 806/2003 ( ABl. L 122 vom 16.5.2003, S. 1 ).

2 ABl. L 207 vom 10.8.1994, S. 20 . Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2008/4/EG ( ABl. L 6 vom 10.1.2008, S. 4 ).

3 Siehe Anhang II, Teil A.

TEIL A

Allgemeine Bestimmungen

1. Ist in Spalte 2 des Teils B für ein und denselben Ernährungszweck durch „und/oder“ mehr als eine Gruppe wesentlicher ernährungsphysiologischer Merkmale angegeben, so steht es dem Hersteller frei, entweder eine der beiden Merkmalsgruppen oder beide zu verwenden, um den Ernährungszweck gemäß Spalte 1 zu erreichen. Die Kennzeichnungsangaben für die jeweilige Alternative sind in Spalte 4 aufgeführt.

2. Ist in Spalte 2 oder Spalte 4 des Teils B eine Gruppe von Zusatzstoffen aufgeführt, so müssen die verwendeten Zusatzstoffe für diesen Zweck gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 zugelassen sein.

3. Ist gemäß Spalte 4 des Teils B die Angabe der Quelle(n) der Ausgangserzeugnisse oder analytischen Bestandteile vorgeschrieben, so hat der Hersteller genaue Angaben (z. B. genaue Bezeichnung des oder der Ausgangserzeugnisse, der Tierart oder des Körperteils des Tieres) zu machen, damit die Übereinstimmung mit den betreffenden wesentlichen ernährungsphysiologischen Merkmalen festgestellt werden kann.

4. Ist ein gemäß Spalte 4 des Teils B anzugebender Stoff, der auch als Zusatzstoff zugelassen ist, mit der Anmerkung „insgesamt“ versehen, so muss sich der angegebene Gehalt entweder auf den natürlichen Gehalt beziehen, sofern kein Zusatz erfolgt ist, oder aber, abweichend von den Vorschriften der Richtlinie 70/524/EWG des Rates 2 , auf die Summe aus natürlichem Gehalt und Menge des zugesetzten Zusatzstoffes.

5. Die in Spalte 4 von Teil B mit der Anmerkung „(falls zugesetzt)“ versehenen Angaben müssen gemacht werden, wenn dem Futtermittel das Ausgangserzeugnis oder der Zusatzstoff beigemischt oder sein natürlicher Gehalt erhöht wurde, um den besonderen Ernährungszweck zu erzielen.

6. Die gemäß Spalte 4 des Teils B anzugebenden analytischen Bestandteile und Zusatzstoffe sind zu quantifizieren.

7. Die empfohlene Fütterungsdauer gemäß Spalte 5 des Teils B gibt an, in welchem Zeitraum der Ernährungszweck normalerweise erreicht sein sollte. Die Hersteller können im Rahmen der festgesetzten Fristen genauere Angaben machen.

8. Ist ein Futtermittel für mehr als einen Ernährungszweck bestimmt, so muss es die diesbezüglichen Bestimmungen des Teils B erfüllen.

9. Bei Ergänzungsfuttermitteln für besondere Ernährungszwecke muss das Etikett eine Gebrauchsanweisung mit Hinweisen für eine ausgewogene Zusammensetzung der Tagesration enthalten.

TEIL B

Verzeichnis der Verwendungszwecke

Besonderer ErnährungszweckWesentliche ernährungsphysiologische MerkmaleTierart oder TiergattungKennzeichnungsangabenEmpfohlene FütterungsdauerAndere Bestimmungen
123456
Unterstützung der Nierenfunktion bei chronischer Niereninsuffizienz 3Niedriger Phosphorgehalt und herabgesetzter Proteingehalt, jedoch hochwertiges ProteinHunde und Katzen—: Proteinquelle(n)Zunächst bis zu 6 Monaten 4Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Hinweis in der Gebrauchsanweisung:
„Wasser zur freien Aufnahme anbieten.“
Auflösung von Struvitsteinen 5—: Harnsäuernde Eigenschaften, niedriger Magnesiumgehalt, herabgesetzter Proteingehalt, jedoch hochwertiges ProteinHunde—: Proteinquelle(n)5—12 WochenHinweis in der Gebrauchsanweisung:
„Wasser zur freien Aufnahme anbieten.“
Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
—: Harnsäuernde Eigenschaften, niedriger MagnesiumgehaltKatzen—: Calcium
Verringerung von Struvitsteinrezidiven 5Harnsäuernde Eigenschaften und mittlerer MagnesiumgehaltHunde und Katzen—: CalciumBis zu 6 MonatenHinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Verringerung der UratsteinbildungNiedriger Puringehalt, niedriger Proteingehalt, jedoch hochwertiges ProteinHunde und KatzenProteinquelle(n)Bis zu 6 Monaten, bei irreversibler Störung des Harnsäurestoffwechsels lebenslangHinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Verringerung der OxalsteinbildungNiedriger Calciumgehalt, niedriger Vitamin-D-Gehalt und harnalkalisierende EigenschaftenHunde und Katzen—: PhosphorBis zu 6 MonatenHinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Verringerung der ZystinsteinbildungNiedriger Proteingehalt, mittlerer Gehalt an schwefelhaltigen Aminosäuren und harnalkalisierende EigenschaftenHunde und Katzen—: Schwefelhaltige Aminosäuren (insgesamt)Zunächst bis zu 1 JahrHinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Minderung von Ausgangserzeugnis- und Nährstoffintoleranzerscheinungen 6—: Ausgewählte Eiweißquelle(n)Hunde und Katzen—: Proteinquelle(n)3–8 Wochen
Bei Nachlassen der Intoleranzerscheinungen unbegrenzt weiterverwendbar
und/oder
—: ausgewählte Kohlenhydratquelle(n)—: Kohlenhydratquelle(n)
Linderung akuter Resorptionsstörungen des DarmsErhöhter Elektrolytgehalt und leichtverdauliche AusgangserzeugnisseHunde und Katzen—: Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)1–2 WochenHinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Bei und nach akutem Durchfall.“

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Ausgleich unzureichender Verdauung 7Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse und niedriger FettgehaltHunde und KatzenLeichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)3–12 Wochen, bei chronischer Insuffizienz der Bauchspeicheldrüse lebenslangHinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Unterstützung der Herzfunktion bei chronischer HerzinsuffizienzNiedriger Natriumgehalt und weites K/Na VerhältnisHunde und Katzen—: NatriumZunächst bis zu 6 MonatenHinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Es wird empfohlen, vor der Verfütterung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Regulierung der Glucoseversorgung ( Diabetes mellitus )Niedriger Kohlenhydratgehalt mit schneller GlucosefreisetzungHunde und Katzen—: Kohlenhydratquelle(n)Zunächst bis zu 6 MonatenHinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Unterstützung der Leberfunktion bei chronischer Leberinsuffizienz—: Hochwertiges Protein, mittlerer Proteingehalt, hoher Gehalt an essentiellen Fettsäuren und hoher Gehalt an leichtverdaulichen KohlenhydratenHunde—: Proteinquelle(n)Zunächst bis zu 6 MonatenHinweis auf Verpackung, Behältnis, Etikett:
„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Hinweis in der Gebrauchsanweisung:
„Wasser zur freien Aufnahme anbieten.“
—: Hochwertiges Protein, mittlerer Proteingehalt und hoher Gehalt an essentiellen FettsäurenKatzen—: Proteinquelle(n)Zunächst bis zu 6 MonatenHinweis auf Verpackung, Behältnis, Etikett:
„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Hinweis in der Gebrauchsanweisung:
„Wasser zur freien Aufnahme anbieten.“
Regulierung des Fettstoffwechsels bei HyperlipidämieNiedriger Fettgehalt und hoher Gehalt an essentiellen FettsäurenHunde und Katzen—: Gehalt an essentiellen FettsäurenZunächst bis zu 2 MonatenHinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Verringerung der Kupferspeicherung in der LeberNiedriger KupfergehaltHundeKupfer (insgesamt)Zunächst bis zu 6 MonatenHinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Verringerung von ÜbergewichtNiedriger EnergiegehaltHunde und KatzenEnergiewertBis zum Erreichen des angestrebten KörpergewichtsAngabe der empfohlenen täglichen Futtermenge
Gewichtszunahme Rekonvaleszenz 8Starker Energiegehalt, hohe Konzentration wichtiger Nährstoffe und leichte Verdaulichkeit der AusgangserzeugnisseHunde und Katzen—: Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)Bis zur vollständigen GenesungBei Futtermitteln zur Verabreichung mit Hilfe von Schlundsonden Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Verabreichung unter tierärztlicher Aufsicht.“
Unterstützung der Hautfunktion bei Dermatose und übermäßigem HaarausfallHoher Gehalt an essentiellen FettsäurenHunde und KatzenGehalt an essentiellen FettsäurenBis zu 2 MonatenHinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Verringerung der Gefahr von Milchfieber—: Niedriger CalciumgehaltMilchkühe—: Calcium1–4 Wochen vor dem AbkalbenHinweis in der Gebrauchsanweisung:
„Nur bis zum Abkalben verfüttern.“
und/oder
—: enges Kation/Anionen-Verhältnis,—: Calcium1–4 Wochen vor dem AbkalbenHinweis in der Gebrauchsanweisung:
„Nur bis zum Abkalben verfüttern.“
oder
—: hoher Gehalt an Zeolit (synthetisches Natrium-Aluminiumsilikat)Gehalt an synthetischem Natrium-Aluminiumsilikat2 Wochen vor dem AbkalbenHinweis in der Gebrauchsanweisung:

„Die Menge des Futtermittels ist so zu beschränken, dass eine tägliche Aufnahme von 500 g Natrium-Aluminiumselikat pro Tier nicht überschritten wird.“

„Nur bis zum Abkalben verfüttern“
oder
—: hoher Calciumgehalt in Form von leicht verfügbaren CalciumsalzenGesamtgehalt an Calcium, Quellen und jeweilige CalciummengeBeginn bei den ersten Geburtszeichen bis zwei Tage nach der Geburt—: Gebrauchsanweisung, d. h. Anzahl der Anwendungen und Dauer vor und nach dem Abkalben;
Verringerung der Ketosegefahr 9 10Glucose liefernde AusgangserzeugnisseMilchkühe und Mutterschafe—: Ausgangserzeugnisse mit Glucose liefernden Energiequellen3–6 Wochen nach dem Abkalben 11
Die letzten 6 Wochen vor und die ersten 3 Wochen nach dem Lammen 12
Verringerung der Tetaniegefahr (Hypomagnesämie)Hoher Magnesiumgehalt, leicht verfügbare Kohlenhydrate, mittlerer Proteingehalt, niedriger KaliumgehaltWiederkäuer—: Stärke3–10 Wochen während des schnellen GrasaufwuchsesIn der Gebrauchsanweisung sind Angaben zur Ausgewogenheit der täglichen Ration hinsichtlich des Gesamtgehaltes an Rohfaser und leicht verfügbaren Energiequellen zu machen.
Bei Futtermitteln für Schafe: Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Besonders für laktierende Mutterschafe.“
Verringerung der Gefahr von AzidoseNiedriger Gehalt an leicht vergärbaren Kohlenhydraten und hohe PufferkapazitätWiederkäuer—: StärkeHöchstens 2 Monate 13In der Gebrauchsanweisung sind Angaben zur Ausgewogenheit der täglichen Ration hinsichtlich des Gesamtgehalts an Rohfaser und leicht vergärbaren Kohlenhydratquellen zu machen.
Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Insbesondere für Hochleistungskühe.“
Bei Futtermitteln für Wiederkäuer: Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Insbesondere für intensiv gefütterte.“ 14
Stabilisierung des Wasser- und ElektrolythaushaltsVorwiegend Elektrolyte und leicht verfügbare KohlenhydrateKälber
Ferkel
Lämmer
Ziegenlämmer
Fohlen
—: Kohlenhydratquelle(n)1–7 Tage (1–3 Tage bei Alleinfütterung)Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:

„Bei Gefahr von, während oder nach Verdauungsstörungen (Durchfall).“

„Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Verringerung der Gefahr von HarnsteinbildungNiedriger Phosphor- und Magnesiumgehalt, harnsäuernde EigenschaftenWiederkäuer—: CalciumBis zu 6 WochenHinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Besonders für intensiv gefütterte Jungtiere.“
Hinweis in der Gebrauchsanweisung:
„Wasser zur freien Aufnahme anbieten.“
Minderung von Stressreaktionen—: Hoher MagnesiumgehaltSchweine—: Magnesium1–7 TageEs sind Angaben über die Situationen, für die die Verwendung dieses Futtermittels geeignet ist, zu machen.
und/oder
—: leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse—: Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)
Stabilisierung der physiologischen Verdauung—: Niedrige Pufferkapazität, leichtverdauliche AusgangserzeugnisseFerkel—: Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)2–4 WochenHinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Bei Gefahr von oder während Verdauungsstörungen und in der Erholungsphase.“
—: Leichtverdauliche AusgangserzeugnisseSchweine—: Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)
Verringerung der VerstopfungsgefahrAusgangserzeugnisse zur Beschleunigung der DarmpassageSäueAusgangserzeugnisse zur Beschleunigung der Darmpassage10–14 Tage vor und 10–14 Tage nach dem Abferkeln
Verringerung der FettlebersyndromgefahrNiedriger Energiegehalt und hoher Anteil an umsetzbarer Energie aus Lipiden mit hohem Gehalt an mehrfach ungesättigten FettsäurenLegehennen—: Energiewert (Angabe nach EG-Verfahren berechnet)Bis zu 12 Wochen
Ausgleich bei MalabsorptionGeringer Gehalt an gesättigten Fettsäuren, hoher Anteil fettlöslicher VitamineGeflügel außer Gänsen und Tauben—: Prozentsatz gesättigter Fettsäuren bezogen auf die GesamtfettsäurenInnerhalb der ersten 2 Wochen nach dem Schlupf
Ausgleich bei chronischer Insuffizienz der DünndarmfunktionPräcecal leichtverdauliche Kohlenhydrate, Proteine und FetteEquiden 15—: Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse als Quelle von Kohlenhydraten, Proteinen und Fetten (ggf. Angabe ihrer Behandlung)Zunächst bis zu 6 MonatenEs sind Angaben über die Situation zu machen, in der das Futtermittel geeignet ist, und über die Art seiner Verabreichung (z. B. viele kleine Rationen pro Tag).
Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Ausgleich bei chronischen Verdauungsstörungen des DickdarmsLeichtverdauliche FasernEquiden—: Faserquelle(n)Zunächst bis zu 6 MonatenEs sind Angaben über die Situation zu machen, in der das Futtermittel geeignet ist, und über die Art seiner Verabreichung.
Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Minderung von StressreaktionenLeichtverdauliche AusgangserzeugnisseEquiden—: Magnesium2 bis 4 WochenEs sind Angaben über die bestimmte Situation zu machen, in der die Verwendung des Futtermittels geeignet ist.
Ausgleich bei Elektrolytverlusten bei übermäßigem SchwitzenVorwiegend Elektrolyte und leicht verfügbare KohlenhydrateEquiden—: Calcium1 bis 3 TageEs sind Angaben über die Situation zu machen, in der die Verwendung des Futtermittels geeignet ist.
Wenn das Futtermittel einen bedeutenden Teil der Tagesration ausmacht, sind Angaben über die Gefahr plötzlicher Umstellungen in der Fütterung zu machen.
Hinweis in der Gebrauchsanweisung:
„Wasser zur freien Aufnahme anbieten.“
Gewichtszunahme, RekonvaleszenzStarke Konzentration an wichtigen Nährstoffen und leichtverdauliche AusgangserzeugnisseEquiden—: Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)Bis zur GenesungEs sind Angaben über die Situation zu machen, in der das Futtermittel geeignet ist.
Bei Futtermitteln zur Verabreichung mit Hilfe von Schlundsonden Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Verabreichung unter tierärztlicher Aufsicht.“
Stützung der Leberfunktion bei chronischer LeberinsuffizienzNiedriger Proteingehalt, aber hochwertige Proteine und leichtverdauliche KohlenhydrateEquiden—: Protein- und FaserquellenZunächst bis zu 6 MonatenEs sind Angaben zu machen über die Art der Verabreichung (z.B. viele kleine Rationen pro Tag).
Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Stützung der Nierenfunktion bei chronischer NiereninsuffizienzGeringer Proteingehalt, aber hochwertiges Protein, sowie geringer PhosphorgehaltEquiden—: Proteinquelle(n)Zunächst bis zu 6 MonatenHinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
„Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.“
Hinweis in der Gebrauchsanweisung:
„Wasser zur freien Aufnahme anbieten.“

1 ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29 .

2 ABl. L 270 vom 14.12.1970, S. 1 .

3 Gegebenenfalls kann der Hersteller auch die Verwendung bei akuter Niereninsuffizienz empfehlen.

4 Wird das Futtermittel bei akuter Niereninsuffizienz empfohlen, so beträgt die empfohlene Fütterungsdauer 2 bis 4 Wochen.

5 Bei Futtermitteln für Katzen kann als besonderer Ernährungszweck ergänzend die Angabe „Erkrankung der unteren Harnwege bei Katzen“ oder „Felines Urologisches Syndrom — FUS“ gemacht werden.

6 Bei bestimmten Intoleranzen verwendete Futtermittel können anstelle der Angabe „Ausgangserzeugnis und Nährstoff“ die Angabe der jeweiligen Intoleranz tragen.

7 Der Hersteller kann die Angaben zum besonderen Ernährungszweck durch den Hinweis „Exokrine Pankreasinsuffizienz“ ergänzen.

8 Bei Futtermitteln für Katzen kann der Hersteller den besonderen Ernährungszweck durch die Angabe „Hepatische Lipidose bei der Katze“ ergänzen.

9 Der Begriff „Ketose“ kann durch den Begriff „Azetonämie“ ersetzt werden.

10 Der Hersteller kann auch die Verwendung für Ketoserekonvaleszenz empfehlen.

11 Bei Futtermitteln für Milchkühe.

12 Bei Futtermitteln für Mutterschafe.

13 Bei Futtermitteln für Milchkühe: „Höchstens 2 Monate ab Beginn der Laktation“.

14 Angabe der betreffenden Widerkäuerkategorie.

15 Bei speziell auf die Bedürfnisse sehr alter Tiere abgestellten Futtermitteln (leichte Aufnahme) ist neben der Angabe der Tierart oder Tiergattung ein Hinweis auf „alte Tiere“ erforderlich.

TEIL A

Aufgehobene Richtlinie mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen

(gemäß Artikel 2)

Richtlinie 94/39/EG der Kommission( ABl. L 207 vom 10.8.1994, S. 20 )
Richtlinie 95/9/EG der Kommission( ABl. L 91 vom 22.4.1995, S. 35 )
Richtlinie 2002/1/EG der Kommission( ABl. L 5 vom 9.1.2002, S. 8 )
Richtlinie 2008/4/EG der Kommission( ABl. L 6 vom 10.1.2008, S. 4 )

TEIL B

Fristen für die Umsetzung

(gemäß Artikel 2)

RichtlinieFrist für die Umsetzung
94/39/EG30. Juni 1995
95/9/EG30. Juni 1995
2002/1/EG20. November 2002
2008/4/EG30. Juli 2008

Entsprechungstabelle

Richtlinie 94/39/EGVorliegende Richtlinie
Artikel 1Artikel 1
Artikel 2
Artikel 2
Artikel 3Artikel 3
Artikel 4
AnhangAnhang I
Anhang II
Anhang III

Footnotes

  1. . 2 3 4

  2. . 2 3 4

  3. Gegebenenfalls kann der Hersteller auch die Verwendung bei akuter Niereninsuffizienz empfehlen. 2 3 4

  4. Wird das Futtermittel bei akuter Niereninsuffizienz empfohlen, so beträgt die empfohlene Fütterungsdauer 2 bis 4 Wochen. 2

  5. Bei Futtermitteln für Katzen kann als besonderer Ernährungszweck ergänzend die Angabe „Erkrankung der unteren Harnwege bei Katzen“ oder „Felines Urologisches Syndrom — FUS“ gemacht werden. 2 3

  6. Bei bestimmten Intoleranzen verwendete Futtermittel können anstelle der Angabe „Ausgangserzeugnis und Nährstoff“ die Angabe der jeweiligen Intoleranz tragen. 2

  7. Der Hersteller kann die Angaben zum besonderen Ernährungszweck durch den Hinweis „Exokrine Pankreasinsuffizienz“ ergänzen. 2

  8. Bei Futtermitteln für Katzen kann der Hersteller den besonderen Ernährungszweck durch die Angabe „Hepatische Lipidose bei der Katze“ ergänzen. 2

  9. Der Begriff „Ketose“ kann durch den Begriff „Azetonämie“ ersetzt werden. 2

  10. Der Hersteller kann auch die Verwendung für Ketoserekonvaleszenz empfehlen. 2

  11. Bei Futtermitteln für Milchkühe. 2

  12. Bei Futtermitteln für Mutterschafe. 2

  13. Bei Futtermitteln für Milchkühe: „Höchstens 2 Monate ab Beginn der Laktation“. 2

  14. Angabe der betreffenden Widerkäuerkategorie. 2

  15. Bei speziell auf die Bedürfnisse sehr alter Tiere abgestellten Futtermitteln (leichte Aufnahme) ist neben der Angabe der Tierart oder Tiergattung ein Hinweis auf „alte Tiere“ erforderlich. 2