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32007R0446 ΓÇó Verordnung (EG) Nr. 446/2007 der Kommission vom 23. April 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2273/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 des Rates hinsichtlich der Erhebung der Preise für bestimmte Rinder auf repräsentativen Märkten der Gemeinschaft
32007R0446Regulation27 de abr. de 2007
vom 23. April 2007
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2273/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 des Rates hinsichtlich der Erhebung der Preise für bestimmte Rinder auf repräsentativen Märkten der Gemeinschaft
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch 1 , insbesondere auf Artikel 41,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EG) Nr. 2273/2002 der Kommission 2 regelt die Feststellung der Preise für die verschiedenen Rinderkategorien auf den repräsentativen Märkten der Mitgliedstaaten. Die Angaben zur Preiserhebung für die einzelnen Kategorien sind in den Anhängen der Verordnung festgelegt.
(2) Auf Antrag Irlands sind die Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 2273/2002 teilweise zu ändern, um der Entwicklung der Vermarktung von Rindern in diesem Mitgliedstaat Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass die Preiserhebung sich weiterhin auf repräsentative Märkte stützt.
(3) Die Verordnung (EG) Nr. 2273/2002 ist entsprechend zu ändern.
(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Rindfleisch —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Die Verordnung (EG) Nr. 2273/2002 wird wie folgt geändert:
1. Anhang I Buchstabe E Nummer 1 erhält folgende Fassung: „1. Repräsentative Märkte Mindestens 2 Märkte“.
2. Anhang II Buchstabe D Nummer 1 erhält folgende Fassung: „1. Repräsentative Märkte Mindestens 2 Märkte“.
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 23. April 2007 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission
1 ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 21 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1913/2005 ( ABl. L 307 vom 25.11.2005, S. 2 ).
2 ABl. L 347 vom 20.12.2002, S. 15 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2172/2003 ( ABl. L 326 vom 13.12.2003, S. 8 ).