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32007R0297•Verordnung (EG) Nr. 297/2007 der Kommission vom 20. März 2007 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im März 2007 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Produkte des Sektors Eier und Geflügelfleisch entsprechend den Verordnungen (EG) Nr. 593/2004 und (EG) Nr. 1251/96 genehmigt werden können
32007R0297Regulation21 de mar. de 2007
vom 20. März 2007
über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im März 2007 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Produkte des Sektors Eier und Geflügelfleisch entsprechend den Verordnungen (EG) Nr. 593/2004 und (EG) Nr. 1251/96 genehmigt werden können
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 593/2004 der Kommission vom 30. März 2004 zur Eröffnung und Verwaltung der Zollkontingente im Eiersektor und für Eieralbumin 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 5,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1251/96 der Kommission vom 28. Juni 1996 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten im Geflügelfleischsektor 2 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 5,
in Erwägung nachstehenden Grundes:
(1) Die Mengen, die auf die für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2007 gestellten Einfuhrlizenzanträge entfallen, sind bei mehreren Erzeugnissen kleiner als die verfügbaren Mengen. Es kann ihnen deshalb vollständig stattgegeben werden. Bei anderen Erzeugnissen wurden dagegen höhere Mengen beantragt, so dass die betreffenden Anträge zur Gewährleistung einer gerechten Aufteilung um einen fixen Prozentsatz verringert werden müssen —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Den Anträgen auf Einfuhrlizenzen, die gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 593/2004 und (EG) Nr. 1251/96 für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2007 gestellt werden, wird entsprechend dem Anhang dieser Verordnung stattgegeben.
Diese Verordnung tritt am 21. März 2007 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 20. März 2007 Für die Kommission Jean-Luc DEMARTY Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
1 ABl. L 94 vom 31.3.2004, S. 10 .
2 ABl. L 161 vom 29.6.1996, S. 136 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1179/2006 ( ABl. L 212 vom 2.8.2006, S. 7 ).
| Nummer der Gruppe | Zuteilungskoeffïzient der gestellten Lizenzanträge für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2007 |
|---|---|
| E1 | 100,0 |
| E2 | 25,077658 |
| E3 | 100,0 |
| P1 | 100,0 |
| P2 | 100,0 |
| P3 | 1,579778 |
| P4 | 100,0 |
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