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32006R1680•Verordnung (EG) Nr. 1680/2006 der Kommission vom 14. November 2006 zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 976/2006 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Schweinefleischmarktes in Deutschland
32006R1680Regulation18 de nov. de 2006
vom 14. November 2006
zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 976/2006 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Schweinefleischmarktes in Deutschland
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2759/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch 1 , insbesondere auf Artikel 20 Absatz 1 und Artikel 22 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Wegen des Auftretens von Fällen der klassischen Schweinepest in mehreren Erzeugungsgebieten Deutschlands haben die deutschen Behörden gemäß den Artikeln 9, 10 und 11 der Richtlinie 2001/89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest 2 veterinärrechtliche Schutzmaßnahmen getroffen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 976/2006 der Kommission 3 wurden Sondermaßnahmen zur Stützung des Schweinefleischmarktes in diesem Mitgliedstaat erlassen.
(2) Da sich die Tiergesundheitslage verbessert hat, sollten die Sondermaßnahmen zur Marktstützung nicht mehr angewendet werden. Die Verordnung (EG) Nr. 976/2006 ist deshalb aufzuheben.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Schweinefleisch —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Die Verordnung (EG) Nr. 976/2006 wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 14. November 2006 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission
1 ABl. L 282 vom 1.11.1975, S. 1 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1913/2005 ( ABl. L 307 vom 25.11.2005, S. 2 ).
2 ABl. L 316 vom 1.12.2001, S. 5 . Richtlinie geändert durch die Beitrittsakte von 2003.
3 ABl. L 176 vom 30.6.2006, S. 71 .
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