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32006R1582•Verordnung (EG) Nr. 1582/2006 des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 hinsichtlich der Abweichung für das Waschen von Eiern
32006R1582Regulation1 de nov. de 2006
vom 24. Oktober 2006
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 hinsichtlich der Abweichung für das Waschen von Eiern
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2771/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Eier 1 , insbesondere auf Artikel 2 Absatz 2,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier 2 enthält die Kriterien für eine Abweichung, die es Packstellen ermöglicht, bis zum 31. Dezember 2006 weiterhin bestimmte Eier zu waschen. Neun Packstellen in Schweden und einer Packstelle in den Niederlanden wurde eine Abweichung gewährt.
(2) Die Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1028/2006 des Rates vom 19. Juni 2006 mit Vermarktungsnormen für Eier 3 mit Wirkung ab dem 1. Juli 2007 aufgehoben. Die Übergangsregelung für das Waschen von Eiern sollte entsprechend verlängert werden.
(3) Die Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
In Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 wird das Datum „31. Dezember 2006“ durch das Datum „30. Juni 2007“ ersetzt.
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Luxemburg am 24. Oktober 2006. Im Namen des Rates Der Präsident J. KORKEAOJA
1 ABl. L 282 vom 1.11.1975, S. 49 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 679/2006 ( ABl. L 119 vom 4.5.2006, S. 1 ).
2 ABl. L 173 vom 6.7.1990, S. 5 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1039/2005 ( ABl. L 172 vom 5.7.2005, S. 1 ).
3 ABl. L 186 vom 7.7.2006, S. 1 .
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