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32006R0084•Verordnung (EG) Nr. 84/2006 der Kommission vom 18. Januar 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen
32006R0084Regulation20 de jan. de 2006
vom 18. Januar 2006
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen 1 , insbesondere Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 enthält die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach Maßgabe der Verordnung eingefroren werden.
(2) Am 14. Dezember 2005 änderte der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine erste Fassung der Liste natürlicher und juristischer Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind. Daher ist Anhang I entsprechend zu ändern —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Der Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird entsprechend dem Anhang geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 18. Januar 2006 Für die Kommission Eneko LANDÁBURU Generaldirektor für Außenbeziehungen
1 ABl. L 193 vom 23.7.2005, S. 1 , geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1824/2005 ( Abl. L 294 vom 10.11.2005, S. 3 ).
Anhang I der Verordnung (EG) 1183/2005 wird wie folgt geändert:
Der Eintrag „Dr. Ignace Murwanashy-Aka ( alias Ignace) Staatsangehörigkeit: ruandisch. Weitere Angaben: Anführer der FDLR. Wohnhaft in Deutschland.“ ist durch folgenden Eintrag zu ersetzen:
„Dr. Ignace Murwanashy-Aka ( alias Ignace). Geburtsdatum: 14.5.1963. Geburtsort: Butera. Staatsangehörigkeit: ruandisch. Weitere Angaben: Anführer der FDLR. Wohnhaft in Deutschland.“
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