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32005R1451 ΓÇó Verordnung (EG) Nr. 1451/2005 der Kommission vom 6. September 2005 zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 950/2005 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen im Rahmen des Systems A1 für Schalenfrüchte (Mandeln ohne Schale, Haselnüsse in der Schale, Haselnüsse ohne Schale, Walnüsse in der Schale)
32005R1451Regulation7 de set. de 2005
vom 6. September 2005
zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 950/2005 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen im Rahmen des Systems A1 für Schalenfrüchte (Mandeln ohne Schale, Haselnüsse in der Schale, Haselnüsse ohne Schale, Walnüsse in der Schale)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse 1 , insbesondere auf Artikel 35 Absatz 3 Unterabsatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 950/2005 der Kommission 2 wurden im Sektor Obst und Gemüse die Ausfuhrerstattungen für Schalenfrüchte (Mandeln ohne Schale, Haselnüsse in der Schale, Haselnüsse ohne Schale, Walnüsse in der Schale) festgesetzt.
(2) Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass der Anhang des dem Verwaltungsausschuss vorgelegten Entwurfs einen Fehler enthielt. Die Verordnung (EG) Nr. 950/2005 ist daher zu berichtigen.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für frisches Obst und Gemüse —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 950/2005 wird in der ersten Zeile das Datum „8. September 2005“ durch das Datum „9. Januar 2006“ ersetzt.
Diese Verordnung tritt am 7. September 2005 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 6. September 2005 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission
1 ABl. L 297 vom 21.11.1996, S. 1 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 47/2003 der Kommission ( ABl. L 7 vom 11.1.2003, S. 64 ).
2 ABl. L 160 vom 23.6.2005, S. 17 .