Verordnung (EG) Nr. 1414/2005 der Kommission vom 26. August 2005 über die Erteilung von Lizenzen für die Einfuhr von Knoblauch im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 1320/2005 eröffneten autonomen Zollkontingents

32005R1414Regulation27 de ago. de 2005

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vom 26. August 2005

über die Erteilung von Lizenzen für die Einfuhr von Knoblauch im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 1320/2005 eröffneten autonomen Zollkontingents

Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1320/2005 der Kommission vom 11. August 2005 zur Eröffnung und Verwaltung eines autonomen Zollkontingents für Knoblauch 1 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 3,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

(1) Die von den traditionellen und den neuen Einführern bei den zuständigen Behörden gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1320/2005 beantragten Einfuhrlizenzen überschreiten die verfügbaren Mengen. Daher ist festzulegen, in welchem Umfang die betreffenden Lizenzen erteilt werden können —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

(1) Die von den traditionellen Einführern gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1320/2005 beantragten Lizenzen, für die die Mitgliedstaaten der Kommission am 24. August 2005 die Anträge übermittelt haben, werden zu bis zu 2,539 % der beantragten Menge erteilt.

(2) Die von den neuen Einführern gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1320/2005 beantragten Lizenzen, für die die Mitgliedstaaten der Kommission am 24. August 2005 die Anträge übermittelt haben, werden zu bis zu 0,766 % der beantragten Menge erteilt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 27. August 2005 in Kraft.

Sie gilt bis 31. Dezember 2005.

Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 26. August 2005 Für die Kommission J. M. SILVA RODRÍGUEZ Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

1 ABl. L 210 vom 12.8.2005, S. 17 .

Footnotes

  1. . 2

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