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32005R0328•Verordnung (EG) Nr. 328/2005 der Kommission vom 25. Februar 2005 bezüglich der im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 214/2001 durchgeführten 13. Teilausschreibung
32005R0328Regulation26 de fev. de 2005
vom 25. Februar 2005
bezüglich der im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 214/2001 durchgeführten 13. Teilausschreibung
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse 1 , insbesondere auf Artikel 10 Buchstabe c),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 214/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates hinsichtlich der Interventionen auf dem Markt für Magermilchpulver 2 haben die Interventionsstellen bestimmte in ihrem Besitz befindliche Mengen von Magermilchpulver im Rahmen einer Dauerausschreibung zum Verkauf bereitgestellt.
(2) Gemäß Artikel 24a der Verordnung (EG) Nr. 214/2001 wird unter Berücksichtigung der für jede Teilausschreibung eingegangenen Angebote ein Mindestverkaufspreis festgesetzt, oder es wird beschlossen, keinen Zuschlag zu erteilen.
(3) Nach Prüfung der eingegangenen Angebote empfiehlt es sich, der Ausschreibung nicht stattzugeben.
(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Milch und Milcherzeugnisse —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 214/2001 durchgeführten 13. Teilausschreibung, für die die Frist zur Einreichung der Angebote am 22. Februar 2005 abgelaufen ist, wird nicht stattgegeben.
Diese Verordnung tritt am 26. Februar 2005 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 25. Februar 2005 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission
1 ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 48 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 186/2004 der Kommission ( ABl. L 29 vom 3.2.2004, S. 6 ).
2 ABl. L 37 vom 7.2.2001, S. 100 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2250/2004 ( ABl. L 381 vom 28.12.2004, S. 25 ).
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