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32005R0080 ΓÇó Verordnung (EG) Nr. 80/2005 der Kommission vom 19. Januar 2005 zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1517/77 zur Festlegung der Liste der Sortengruppen für den Hopfenanbau in der Gemeinschaft
32005R0080Regulation27 de jan. de 2005
vom 19. Januar 2005
zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1517/77 zur Festlegung der Liste der Sortengruppen für den Hopfenanbau in der Gemeinschaft
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1696/71 des Rates vom 26. Juli 1971 über die gemeinsame Marktorganisation für Hopfen 1 , insbesondere auf Artikel 12 Absatz 8,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EWG) Nr. 1517/77 der Kommission 2 sind Hopfensortengruppen festgelegt worden. Die Höhe der Erzeugerbeihilfe für Hopfen war nach Maßgabe dieser Sorten unterschiedlich. Seit einiger Zeit ist diese Beihilferegelung durch eine für alle Sorten einheitliche Hektarbeihilfe gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1696/71 ersetzt worden.
(2) Da die Verordnung (EWG) Nr. 1517/77 somit gegenstandslos geworden ist, ist sie aufzuheben.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Hopfen —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Die Verordnung (EWG) Nr. 1517/77 wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 19. Januar 2005 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission
1 ABl. L 175 vom 4.8.1971, S. 1 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2320/2003 ( ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 18 ).
2 ABl. L 169 vom 7.7.1977, S. 13 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1159/98 ( ABl. L 160 vom 4.6.1998, S. 18 ).