Verordnung (EG) Nr. 1627/2004 des Rates vom 13. September 2004 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern

32004R1627Regulation19 de set. de 2004

Abrir fonte

vom 13. September 2004

zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern

Preamble

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 1. Mai 2004 sind der Europäischen Union zehn neue Mitgliedstaaten beigetreten. In Artikel 6 Absatz 7 der Beitrittsakte von 2003 ist festgelegt, dass die neuen Mitgliedstaaten die gemeinsame Handelspolitik im Bereich Textilwaren anwenden, und dass die von der Gemeinschaft auf die Einfuhr von Textilwaren und Bekleidung angewendeten mengenmäßigen Beschränkungen angepasst werden müssen, um dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zur Gemeinschaft Rechnung zu tragen.

(2) Die Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 des Rates 1 wurde mit Wirkung vom 1. Mai 2004 durch die Verordnung (EG) Nr. 487/2004 2 geändert. Unter Berücksichtigung der traditionellen Einfuhren in die zehn neuen Mitgliedstaaten und unter Anwendung einer Formel, der die pro rata temporis angepassten durchschnittlichen Einfuhren der Jahre 2000 bis 2002 zugrunde liegen, wurden durch diese Verordnung die Höchstmengen für Einfuhren bestimmter Textilwaren aus Drittländern in die erweiterte Gemeinschaft angepasst. Dieselbe Methode sollte nun angewandt werden, um die Höchstmengen für Einfuhren bestimmter Textilwaren aus der Sozialistischen Republik Vietnam anzupassen.

(3) Aus diesen Gründen sollte die Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 entsprechend geändert werden.

(4) Es ist wünschenswert, dass diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt, damit die Wirtschaftsbeteiligten sie baldmöglichst in Anspruch nehmen können —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In der Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 werden die in den Anhängen V und VII jener Verordnung für Vietnam für das Jahr 2004 festgelegten Gemeinschaftshöchstmengen durch die in Teil A und Teil B des Anhangs zu dieser Verordnung aufgeführten Gemeinschaftshöchstmengen ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am 13. September 2004. Im Namen des Rates Der Präsident B. R. BOT

1 ABl. L 275 vom 8.11.1993, S. 1 .

2 ABl. L 79 vom 17.3.2004, S. 1 .

TEIL A

In Anhang V der Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 werden die Gemeinschaftshöchstmengen für Vietnam für das Jahr 2004 durch die folgenden Höchstmengen ersetzt:

2004
„VietnamGRUPPE IB
41 000 Stück22 276
51 000 Stück7 669
61 000 Stück9 755
71 000 Stück6 408
81 000 Stück22 628
GRUPPE IIA
9Tonnen1 067
20Tonnen289
39Tonnen266
GRUPPE IIB
121 000 Paar5 539
131 000 Stück14 984
141 000 Stück636
151 000 Stück1 061
18Tonnen2 132
211 000 Stück22 942
261 000 Stück2 348
281 000 Stück7 110
291 000 Stück747
311 000 Stück8 088
68Tonnen790
731 000 Stück2 093
76Tonnen2 050
78Tonnen2 126
83Tonnen710
GRUPPE IIIA
35Tonnen1 341
41Tonnen1 336
GRUPPE IIIB
101 000 Paar6 841
97Tonnen367
GRUPPE IV
118Tonnen295
GRUPPE V
161Tonnen545 “

TEIL B

In Anhang VII der Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 werden die für das Jahr 2004 für Vietnam festgesetzten Gemeinschaftshöchstmengen für Waren, die im Rahmen des PVV wiedereingeführt werden, durch die folgenden Höchstmengen ersetzt:

2004
„VietnamGRUPPE IB
41 000 Stück1 065
51 000 Stück812
61 000 Stück765
71 000 Stück1 418
81 000 Stück3 287
GRUPPE IIB
121 000 Paar3 348
131 000 Stück1 024
151 000 Stück331
18Tonnen385
211 000 Stück2 239
261 000 Stück210
311 000 Stück1 869
68Tonnen156
76Tonnen532
78Tonnen372 “

Footnotes

  1. . 2

  2. . 2

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.