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bmfl_jubano•Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (BMFlüJubAnO)
bmfl_jubanoBMFlüJubAnOLaw30 de mai. de 1963
Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (BMFlüJubAnO)
Ausfertigungsdatum: 1963-05-30
Fundstelle: BAnz 1963, Nr 105
Auf Grund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 24. Mai 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 363) übertrage ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen
dem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes
in Bad Homburg v.d.H.
für seinen Geschäftsbereich die Ausübung der Befugnis, Jubiläumszuwendungen an Beamte von der Besoldungsgruppe A 16 der Bundesbesoldungsordnung abwärts zu gewähren oder über ihre Versagung zu entscheiden.
Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
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