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180.110•Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich
180.110Konkordat15 de fev. de 2006
180.110
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich¹
(Vom 15. Februar 2006)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,² nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates,
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich bei.³
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt.
Er wird mit dem Text der Rahmenvereinbarung im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung aufgenommen.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
¹ GS 21-58. ² SRSZ 100.000. ³ Abl 2006 896.
SRSZ 1.1.2015
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