Kantonsratsbeschluss betreffend Verlängerung des Forschungsbeitrags an das Micro Center Central Switzerland (MCCS)

913.5Decree22 de dez. de 2007

Abrir fonte

Vom 13.12.2007 (Stand 22.12.2007)

Art. 1

  1. Der Kanton Zug leistet an die Forschungsaufwendungen des Micro Centers Central Switzerland (MCCS) in Alpnach im Jahr 2008 einen Betrag von maximal Fr. 175’500.–.
  2. Der Regierungsrat kann den gemäss Abs. 1 festgelegten Maximalbeitrag auch im Jahr 2009 ausrichten, sofern die Forschungsaufwendungen des MCCS bis Ende 2008 nicht im Rahmen der Trägerschaft der Fachhochschule Zentralschweiz finanziert werden können.

Art. 2

  1. Der Beitrag wird ausgerichtet, sofern:
    1. das MCCS mit dem Kanton Zug eine Subventionsvereinbarung abschliesst;
    2. sich die privatwirtschaftlichen Partnerinnen und Partner anteilsmässig am MCCS beteiligen und die Zentralschweizer Kantone das MCCS bzw. die Aufwendungen für die Grundlagenforschung in erheblichem Ausmass mittragen;
    3. das MCCS jährlich der Volkswirtschaftsdirektion den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und einen Bericht über die Forschungstätigkeit vorlegt.

Art. 3

  1. Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit dem Vollzug, insbesondere mit dem Abschluss der Subventionsvereinbarung, beauftragt.

Art. 4

  1. Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.