Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen an gemeinnützige und wohltätige Zwecke von der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuer

811.711Agreement22 de jun. de 1957

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Vom 22.06.1957 (Stand 22.06.1957)

Art. Ziff. 1 {#art_ziff.1 omnilex-key=ch-lexwork-sg--811.711--Ziff. 1}

  1. Die Regierungen des Fürstentums Liechtenstein und des Kantons St.Gallen erklären, gegenseitig Zuwendungen an gemeinnützige und wohltätige Zwecke von der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuer zu befreien, gleichgültig ob die genannten Zwecke im Fürstentum Liechtenstein oder im Kanton St.Gallen erfüllt werden.
  2. Die beiden Regierungen sind jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten berechtigt, von dieser Vereinbarung zurückzutreten.

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