Vereinbarung über die Organisation der Lehrabschlussprüfungen durch den Kantonal St.Gallischen Gewerbeverband

231.13Agreement1 de ago. de 2005

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Vom 03.05.2005 (Stand 01.08.2005)

Art. 1 Übertragung

  1. Die Organisation der Lehrabschlussprüfungen in den dem Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 unterstellten Berufen wird dem Kantonal St.Gallischen Gewerbeverband übertragen.
  2. Ausgenommen sind die Prüfungen in den allgemeinbildenden Fächern.

Art. 2 Reglement

  1. Der Kantonal St.Gallische Gewerbeverband erlässt ein Reglement über die Organisation der Prüfungen.

Art. 3 Aufhebung bisherigen Rechts

  1. Die Vereinbarung über die Durchführung der gewerblich-industriellen Lehrabschlussprüfungen vom 13. August 1985 wird aufgehoben.

Art. 4 Übergangsbestimmung

  1. Diese Vereinbarung ist nicht anwendbar für:
    1. Lehrabschlussprüfungen für kaufmännische Angestellte nach dem Reglement für die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der kaufmännischen Angestellten vom 20. Mai 1986;
    2. Lehrabschlussprüfungen für Büroangestellte nach dem Reglement für die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Büroangestellten vom 11. Dezember 1972;
    3. Lehrabschlussprüfungen für Detailhandelsangestellte sowie Verkäuferinnen und Verkäufer nach dem Reglement für die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Detailhandelsangestellten und der Verkäufer vom 18. Dezember 1991.

Art. 5 Vollzugsbeginn

  1. Diese Vereinbarung wird ab 1. August 2005 angewendet.

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